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Widerspruchsverfahren
Nächste Runde bei den Kanalgebühren
Klarstellungen von Erwin Köhler zum Thema Abwassergebührenbescheide
Moosburg, 07.03.2012 (ek) 'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber. Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags- und Gebührensatzung besitzt.
Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“ zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten.
Dieselbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre 2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage erheben. Damit haben alle Moosburger die Möglichkeit, gegen die überhöhten Abwassergebühren 2011 ohne eigenes finanzielles Risiko Widerspruch einzulegen und brauchen selbst nicht klagen. Dies muss jedoch innerhalb eines Monats seit Zustellung des kürzlich ergangenen Gebührenbescheids erfolgen.

Den nachfolgenden Absatz des gleichlautenden Leserbriefs hat die Moosburger Zeitung in ihrer Ausgabe am 06.03.2012 trotz telefonischer Abstimmung mit der Redaktionsleitung leider nicht gedruckt.

Nach Abschluss meines Musterverfahrens erhalten die Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren vom Jahr 2011 von der Stadt zurück. Ein geeignetes Widerspruchsformular steht im Internet unter www.umb-moosburg.de und bei Bedarf auch in Papierform bei mir zur Verfügung.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.

Der fehlende Abschnitt wurde am 07.03.2012 von Erwin Köhler als Inserat aufgegeben und von der Moosburger Zeitung veröffentlicht:

Ziffer 2.6 (4) des Pressecodex des Deutschen Presserats lautet:
Änderungen oder Kürzungen von Zuschriften ohne Einverständnis des Verfassers sind grundsätzlich unzulässig. Kürzungen sind jedoch möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen regelmäßigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält. Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten.

Unserer Einschätzung, dass die Moosburger Zeitung daher gegen den Pressecodex des Deutschen Presserats verstoßen hat, ist der Deutsche Presserat nicht gefolgt. Nach zweimaliger Prüfung hat er mit Schreiben vom 17.10.2012 festgestellt: 'Die Mehrheit der Mitglieder war der Auffassung, dass keine sinnenstellende Kürzung des Briefs erfolgt ist. Auch eine Absprache, aufgrund derer eine Kürzung nicht mehr möglich war, erkannte das Gremium nicht. Eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht lag somit nicht vor.'

Das Widerspruchsformular zum Gebührenbescheid kann man hier abrufen.

 
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Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr

'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags- und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“ zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre 2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.

Moosburg, den 04.03.2012

Ihr Erwin Köhler

von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:

Transparenz schafft Vertrauen

Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet, wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag (26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen, stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss. Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.

Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.