| |
|
Moosburg, 19.02.2010 (mh)
Die Vorsitzenden der 'Unabhängigen Moosburger Bürger' Mike Hilberg und Erwin Köhler legen Widerspruch gegen die
in den letzten Tagen verschickten Gebührenbescheide zur Abwasserbeseitigung ein. Nachdem die UMB in den letzten
Jahren immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Moosburg rechtswidrig ist und Frau Meinelt alle öffentlichen Aufforderungen der UMB, die Satzung der gültigen
Rechtssprechung anzupassen ignoriert hat, sehen Köhler und Hilberg keine andere Möglichkeit mehr, den Moosburger
Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, als diesen Weg zu gehen.
|
|
Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31.03.2003
(AZ VGH 23B 02.1937)
und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2003
(AZ BVerwG 9B 51.03) sind eindeutig.
Die Moosburger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
ist rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass gegen sein Urteil keine
Revision zugelassen wird. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Im Grundsatz geht es um die so genannte 'gesplittete' Abrechnung. Danach muss es für eingeleitetes Oberflächenwasser
(Regenwasser) und für Schmutzwasser jeweils einen eigenen Gebührensatz geben. Begründet wird dies u. a. damit, dass
der Trinkwasserverbrauch keine Schlüsse auf die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassers zulässt.
Diese Unterscheidung fehlt in der Moosburger Abwassergebührensatzung.
Die Berechnung der Beseitigungskosten für Regenwasser erfolgt in Moosburg bisher nach dem Maßstab 'Trinkwasserverbrauch'.
Dies widerspricht dem im Kommunalabgabengesetz festgeschriebenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der nur dann zulässig
ist, wenn er der Wirklichkeit der Verursachung nahe kommt. Da zwischen dem Trinkwasserverbrauch und dem in die
Kanalisation eingeleiteten Regenwasser aus den versiegelten Flächen keinerlei Zusammenhang besteht, ist der gewählte
Maßstab 'Trinkwasserverbrauch' willkürlich und damit unzulässig. Bürger, die Regenwasser nutzen oder auf dem Grundstück
versickern lassen, werden zur Gebührenzahlung verpflichtet, obwohl sie kein oder nur wenig Regenwasser in den Kanal
einleiten.
Die zunehmende Versiegelung trägt durch den zusätzlich benötigten Bau von zentralen Regenrückhaltebecken und die
Vergrößerung der Kanäle dazu bei, dass die Kosten der Regenwasserbeseitigung überproportional steigen und bei Hochwasser
enorme Folgeschäden entstehen können.
Diese Kosten werden in einem immer größeren Maße von den Personen finanziert, die nicht Verursacher der Einleitung der
größeren Regenwassermengen sind. 'Gesplittete' Gebühren für Abwasser je cbm Frischwasser einerseits und Regenwasser je qm
versiegelte Fläche andererseits tragen zu einer Entsiegelung bei, was wiederum erhebliche Investitionskosten
(Regenrückhaltebecken, größere Kanäle etc.) einsparen würde. Hier kommt die Stadt Moosburg ihrer Verpflichtung nicht nach,
durch geeignete Maßnahmen die Kosten der Abwasserentsorgung in akzeptablen Grenzen zu halten. Die Gebührentrennung führt
aber nicht, wie manchmal vordergründig befürchtet zwangsläufig zu einer höheren Belastung der Bürger, die Oberflächenwasser
nicht versickern lassen. Da die Flächen der Stadt und anderer öffentlicher Träger auch in die Gebühren einzukalkulieren und
aus deren Haushalten zu bezahlen sind werden die Kosten für alle Bürger sinken, zumal eine geänderte Satzung auch Anreize
zum Versickern bietet und dies die Kläranlage entlastet.
Moosburger Bürgern, die ebenfalls Widerspruch einlegen möchten, bieten die UMB ein vorbereitetes
Formular zum Download an.
Da die Gebührenbescheide der Stadt Moosburg auf den 08.02.2010 datiert sind und die Widerspruchsfrist einen Monat beträgt,
sollte der Widerspruch bis zum 05.03.2010 eingereicht werden. Nur wer Widerspruch einlegt, kommt auch in den Genuss einer
für 2009 rückwirkend geänderten Gebühr. Für alle anderen treten Änderungen erst mit dem Datum der Satzungsänderung in Kraft.
Auch wenn sich die Vorteile langfristig für alle Gebührenzahler auswirken werden, sollten sich die Grund- und Hausbesitzer,
die bereits versickern lassen die Gebührenanpassung für 2009 nicht entgehen lassen und unbedingt Widerspruch einlegen. Dies
betrifft insbesondere die Einwohner von Aich, Pfrombach und Degernpoint, aber auch die Anwohner der Stellwerkstraße und
viele weitere Moosburger, die ihr Regenwasser in Sickergruben ableiten.
|
|
|
| Mitgliederwerbung |
 |
| UMB-Blog |
 |
| Meinungs-Forum |
 |
| Gebührenrechner |
 |
|
Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr
'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen
des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags-
und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“
zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird
die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer
ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre
2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage
erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die
überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung
gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht
zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine
Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier
im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.
Moosburg, den 04.03.2012
Ihr Erwin Köhler
|
|
von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:
Transparenz schafft Vertrauen
Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet,
wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger
Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem
anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag
(26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen,
stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss.
Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es
nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht
um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist
auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren
vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer
der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit
von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat
vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.
Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu
beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen
Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb
man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.
|
|