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Entlastung der Bürger und mehr Gerechtigkeit
Wasser-Hausanschlüsse sollen dem Netz zugeschlagen werden
UMB stellt Antrag zur Änderung der städtischen Wassersatzung
Moosburg, 19.01.2010 (ek) Mit dem Antrag soll die ermäßigte Mehrwertsteuer bei der Trinkwasserversorgung dem Verbraucher zu gute kommen. Weitere Kosteneinsparungen sollen für die Anschlussnehmer bei den Haus- und Grundstücksanschlüssen bei Herstellung, Änderung, Unterhalt und Beseitigung durch den Wechsel in die Zuständigkeit des Wasserwerks der Stadt Moosburg erreicht werden. Daher stellt die UMB einen Antrag zur Anpassung der städtischen Wassersatzung und der dazu gehörigen Gebührensatzung (WAS und GBS-WAS).
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3.4.2008 entschieden, dass die Kosten für die Anbindung der Häuser und Grundstücke an das Wasserversorgungsnetz (Hausanschlüsse) nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert werden dürfen, wenn die Hausanschlüsse durch das Wasserwerk bzw. in seiner Zuständigkeit hergestellt, geändert, unterhalten und beseitigt werden.

Das bedeutet für die Hausbesitzer, dass ihnen für die Herstellungs- bzw. Unterhaltskosten ihrer Hausanschlüsse der Differenzbetrag aus 19 % und 7 % = 12 % Mehrwertsteuer erspart bleibt - wenn die Hausanschlüsse durch das Wasserwerk bzw. in seiner Zuständigkeit hergestellt und unterhalten werden.
Bei Hausanschlusskosten von 3.000 Euro bis 5.000 Euro beläuft sich die Mehrwertsteuerersparnis auf 360 bis 600 Euro.

Das Wasserwerk hat keine Mehrkosten. Es erhält die auf der Unternehmerrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer (19 %) vom Finanzamt zurück und beaufschlagt den Nettobetrag der Unternehmerrechnung für die Kostenerstattung durch den Hausbesitzer mit 7 % Mehrwertsteuer – Ersparnis: 12 %.
In unseren Nachbargemeinden, auch in Freising, Erding, Landshut und München, haben die Wasserwerke nach unseren Erkundungen bereits die Zuständigkeit über die Hausanschlüsse übernommen und in ihren Wassersatzungen entsprechend geregelt. So auch die von unserem Wasserwerk per Vertrag über die technische Betriebsführung in Sachen Wasser betreute Gemeinde Langenbach. Ebenso die benachbarten Wasserzweckverbände, die mit ihrem eigenen Leitungsnetz einige unserer Ortsteile versorgen. Laut einhelliger Auskunft möchten alle befragten Wasserwerke ihre Befugnis über die Hausanschlüsse bis zur Hauptabsperrvorrichtung vor dem Zähler nicht mehr missen. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sind insgesamt wesentlich einfacher und effizienter. Weitere Vorteile bietet die Auftragsvergabe mittels Ausschreibung.

Antrag zur Beschlussfassung durch den Stadtrat

  1. Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Moosburg (Wasserabgabesatzung - WAS) wird aufgrund des BFH-Urteils vom 3.4.2008 mit Wirkung zum ehest möglichen Zeitpunkt dahingehend geändert, dass Herstellung, Änderung, Unterhalt und Beseitigung der Hausanschlüsse durch das Wasserwerk bzw. in seiner Zuständigkeit erfolgt.
  2. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Moosburg (BGS-WAS) wird mit gleicher Wirkung dahingehend geändert, dass
    • die Kosten für Herstellung, Änderung, Unterhalt und Beseitigung der Hausanschlüsse im Straßenbereich - von der Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze – in die Kalkulation der Herstellungsbeiträge aufgenommen und ab der Grundstücksgrenze dem Hausbesitzer unmittelbar in Rechnung gestellt werden,
    • oder (alternativ)

    • die Kosten für Herstellung, Änderung, Unterhalt und Beseitigung der Hausanschlüsse von der Versorgungsleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung dem Hausbesitzer unmittelbar in Rechnung gestellt werden.
 
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Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr

'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags- und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“ zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre 2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.

Moosburg, den 04.03.2012

Ihr Erwin Köhler

von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:

Transparenz schafft Vertrauen

Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet, wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag (26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen, stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss. Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.

Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.