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Moosburg, den 09.12.2009 (mh)
Auf der Jahresversammlung 2009 der UMB am 08.12.2009 forderte UMB-Vorsitzender Mike Hilberg in einem voll besetzten Nebenzimmer des Gasthof Huber am Viehmarktplatz eine Satzung zur Informationsfreiheit für Moosburg und damit anderen Gemeinden in Bayern zu folgen, in denen das Rathaus nicht nur den Zugang zu allen Informationen gewährt, sondern sich die Verwaltung sogar in der Bringschuld sieht.
'Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.'
Immanuel Kant, 'Zum ewigen Frieden' (1795)
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Was ist Informationsfreiheit?
Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.
Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Die Forderung nach Informationsfreiheit lässt sich auch von der finanziellen Seite her begründen: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, ihren verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern jederzeit unter Beweis zu stellen und gewünschte Informationen offen zulegen.
Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. 'Voraussetzungslos' heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein 'rechtliches Interesse' hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.
'Voraussetzungslos' bedeutet allerdings nicht 'bedingungslos'. Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.
Wozu Informationsfreiheit?
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Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren - auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen.
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Bürgerinitiativen können für ihre Arbeit auf Informationen zurückgreifen, die ihnen von betroffener Seite womöglich absichtlich vorenthalten werden. Sie würden einen rechtlich abgesicherten Zugang zum 'Herrschaftswissen' erhalten.
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Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftwilligkeit von Insidern angewiesen zu sein. Die Recherche von Journalisten - unverzichtbar als Mittel der Kontrolle - wird so erleichtert.
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Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage etwa für Standortausbau, Produktentwicklung, Personalpolitik usw. sein. Die Angst, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten durch ein IFG publik werden, sind unbegründet. Ein Blick in die USA zeigt, dass Anträge auf Akteneinsicht dort zu 80 Prozent von Privatunternehmen gestellt werden.
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Behörden-Mitarbeiter haben persönlich nichts zu verbergen. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein heute vielfach schon selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da - nicht umgekehrt.
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Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie zu stärken bereit sind. Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi stellte seinen amtlichen Briefwechsel ins Internet. Diesem guten Beispiel sollten Politiker in Deutschland folgen.
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Schließlich hat die Gesellschaft überhaupt einen Nutzen: Informationsfreiheit kann dazu beitragen, Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen und Betrug und Korruption zu erschweren.
Das Misstrauen der Bürger wächst
79 Prozent der Bürger bezeichneten sich in einer Befragung des Berliner Forsa Instituts als unzufrieden mit den Leistungen der Politik. Besonders auffällig sind die Ausreißer am oberen Ende der Skala. 43 Prozent der Befragten nannten ihr Misstrauen 'groß', 36 Prozent sogar 'sehr groß'. Ähnliche Umfragen haben seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder stattgefunden. Dabei ist das Maß des Misstrauens stets weiter angewachsen. Inzwischen hat es einen Rekordwert erreicht. 60 Prozent der Bürger sind im Grundsatz mit der Art und Weise unzufrieden, wie in Deutschland Politik betrieben wird.
Zu diesem Urteil kommen die Befragten nicht durch Zufall. Getrieben werden sie von ihren schlechten Erfahrungen. 32 Prozent aller Befragten sagten, sie seien entäuscht, acht Prozent empfinden 'Wut', zwei Prozent sogar 'Verachtung'. Bei zehn Prozent ist der Ärger inzwischen in Gleichgültigkeit umgeschlagen.
Als Hauptgründe nennen die Entäuschten eine sozial ungerechte Politik und den Eindruck, dass Politiker unfähig und korrupt seien.
Informationsfreiheit in der Praxis
Seit dem 1. Januar 2006 existiert ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Dieses Gesetz wurde am 3. Juni 2005 im Bundestag und am 5. Oktober 2005, trotz anderslautender Empfehlung im Bundesrat angenommen. Seit 2006 gilt dieses Gesetz für die Bundesbehörden und ermöglicht formlose Anträge ohne ein berechtigtes persönliches Interesse.
In Bayern wurde der Antrag auf ein Informationsfreiheitsgesetzt nun zum dritten Mal in Folge am 26. Juli 2009 von der CSU, diesmal zusammen mit der FDP abgelehnt.
Aber es besteht die Möglichkeit, dass sich Gemeinden eine eigene Satzung zur Informationsfreiheit geben. In Prien a. Chiemsee, Bad Endorf und Eggstätt haben Bürger nach örtlichen Skandalen eine Informationsfreiheitssatzung durchgesetzt; In Prien wurde sogar der Bürgermeister von dieser Bürgerinitiative ausgesucht. Passau, Kitzingen, Pullach und Grassbrunn sind weitere Gemeinden mit entsprechenden Satzungen.
Die Situation in Moosburg
Auch in Moosburg gibt es Themen, bei denen ein Zugang zu allen Informationen nicht nur wünschenswert wäre, sondern zwingend notwendig ist. Es geht nicht darum 'Schweinereien' aufzudecken, sondern das Vertrauen der Bürger in das Rathaus zu stärken. Woher sollen die Moosburger denn wissen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, wenn sie es nicht überprüfen können. Bisher müssen sie einfach alles glauben was in der Zeitung steht. Überprüfen können sie es nicht. Transparenz schafft Vertrauen und Demokratie ist ohne Transparenz nicht möglich.
- Kläranlagen GmbH
Die Abwassergebühren wurden erhöht. Aber wie sieht die Kalkulation dazu im Detail aus. Wie wird die Kläranlagen GmbH geführt, ist das wirtschaftlich? Dann könnte vielleicht auch der ewige Streitpunkt über die Betriebsform endlich beigelegt werden.
- Stadtmarketing eG
So begrüßenswert die Bündelung der Aktivitäten zur Vermarktung von Moosburg sind, auch hier werden städtische Gelder verwendet, auch hier gibt es eine Geschäftsführung, deren Handlungen zum Wohle der Moosburger Bürger kontrolliert werden müssen. Schließlich sollen die Moosburger als Ganzes und nicht nur einige Wenige davon profitieren.
- Kanalisation
Hat schon mal jemand versucht den Plan für das städtische Kanalsystem einzusehen? Darauf gibt es bisher keinen Anspruch. Und hier stehen enorme Investitionen zur Sanierung an.
- Wasserwerk
Die Leistungen, die dort erbracht werden, haben noch nie Grund zur Bemängelung gegeben. Aber warum dies so ist, weiß auch niemand. Hier könnte man vielleicht der Betriebsleitung durch Transparenz die verdiente Anerkennung zu Teil werden lassen. Man darf aber auch fragen, ob Investitionen auf die Bürger zukommen.
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Ausschuss macht seine Arbeit von der öffentlichkeit recht unbeachtet. Aber dort findet wohl eher eine Belegprüfung statt. Ein Prüfung der Ausgaben auf deren Rechtmäßigkeit oder Deckung durch den Haushaltsplan scheint nicht statt zu finden. Aber gerade diese wäre von höchster Wichtigkeit. Denn gerade in knappen Zeiten fragt sich der Bürger, was mit seinem Geld gemacht wird.
- Städtischer Haushalt
Dieser wird nach der Drucklegung für kurze Zeit ausgelegt. Der interessierte Bürger darf ihn in dieser Zeit einsehen und Notizen machen, Kopien sind untersagt und auch den Rest des Jahres erhält man keine Einsicht. Aber gerade dieses Dokument ist die Grundlage städtischen Handelns. Ohne öffentlich zugänglichen Haushaltsplan ist nichts, aber auch garnicht überprüfbar. Ohne öffentliche Zugänglichkeit könnten die Stadträte auf seine Erstellung verzichten, die so viel Zeit in Anspruch nimmt, weil die Bürger die unterjährigen Stadtratsbeschlüsse nicht mehr mit dem Haushaltsplan vergleichen können. Der Haushaltsplan gehört auf die Internetseite der Stadt Moosburg.
- Städtische Immobiliengeschäfte
Ob es sich um Baugebiete handelt oder um ausgeübte Vorkaufsrechte, Verkauf von Grundstücken an andere öffentliche Träger oder den Kauf von Privatleuten, dies sind Geschäfte, bei denen große Summen bewegt werden und die in anderen Gemeinden schon die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Um hier Allen das Gefühl der Sicherheit zu geben, ist Informationsfreiheit das oberste Gebot.
- Degernpoint
In Langenbach und in der Spürerau z.B. siedeln sich immer mehr Betriebe von teilweise beachtlicher Größe an. Am Degernpoint aber Fehlanzeige. Nicht einmal Citrin Solar konnte dazu bewegt werden seine Erweiterung dort aufzubauen. Oder wurde es seitens der Stadt garnicht probiert? Was sind dort die Rahmenbedingungen? Scheitern weitere Ansiedlungen an den Eigentumsverhältnissen? Gibt es Interessengruppen, die dort keine weiteren Betriebe wünschen?
Fragen, die mit einer Informationsfreiheitssatzung geklärt werden könnten.
Informationsfreiheit für Moosburg
Informationsfreiheit ist keine Last, sondern zum Wohle der Bürger. Und deshalb sollte auch Moosburg eine Satzung zur Informationsfreiheit haben. Die UMB fordern daher eine Informationsfreiheitssatzung für Moosburg und appelieren an alle Stadträte, die es mit der Demokratie ernst nehmen, diese Forderung in den Stadtrat zu tragen.
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Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr
'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen
des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags-
und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“
zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird
die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer
ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre
2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage
erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die
überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung
gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht
zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine
Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier
im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.
Moosburg, den 04.03.2012
Ihr Erwin Köhler
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von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:
Transparenz schafft Vertrauen
Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet,
wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger
Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem
anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag
(26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen,
stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss.
Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es
nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht
um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist
auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren
vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer
der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit
von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat
vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.
Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu
beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen
Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb
man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.
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