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Moosburger Abwassersatzung ungerecht und rechtswidrig
UMB fordert neue Abwassersatzung
Die UMB fordern sämtliche Kanalisationsleitungen unter öffentlichen Flächen dem Kanalnetz zuzuordnen
Moosburg, 16.06.2009 (mh) Anläßlich des kommunalpolitischen Diskussionsabends der UMB stellte der Vorsitzende Mike Hilberg fest, dass die Abwassersatzung der Stadt Moosburg ungerecht und die dazugehürige Gebührensatzung rechtswidrig ist. Er forderte die Stadt und die Verantwortlichen der Moosburger Kläranlagen GmbH dazu auf, diese Mängel im Vorfeld der anstehenden Sanierung der Moosburger Kanalisation zu beheben. Er kündigte an, andernfalls bei ausreichender Resonanz der Bürger ein Bürgerbegehren mit dem Ziel der 'Übernahme sämtlicher Kanalisationsleitungen- und bauwerke unter öffentlichen Verkehrsflächen bis zum Übergang in Privatgrundstücke in die Betriebsverantwortung der Stadt Moosburg bzw. der Kläranlage Moosburg GmbH' zu initiieren. Hiermit soll zum einen eine kostenseitige Entlastung der Bürger bei Kanalisationsarbeiten und des weiteren eine höhere Qualität des Kanalisationssystems erreicht werden.
Die beiden leichteren Starkregen in den letzten Wochen haben wieder deutlich gezeigt, dass die Moosburger Kanalisation bzw. deren Betreiber über viele Jahre in einem Dornröschenschlaf lagen. Nicht nur die Video-Befahrung hat gezeigt, dass das Abwassersystem äußerst marode ist und in den kommenden Jahren zu horrenden Kosten von mindestens 10 Mio. EUR saniert werden muss. Erfahrungsgemäß werden sich die Kosten aber verdoppeln. Aber auch ohne Video-Befahrung sind die Anzeichen nicht mehr zu übersehen. Da stürzt in der Merianstraße die Fahrbahndecke ein oder die wandernden Ausspülungen unter der Banatstraße müssen mit immer neuen Teerflicken ausgeglichen werden. Zahlreiche unter Wasser stehende Keller im gesamten Stadtgebiet, auch in höheren Lagen sind nach hochsommerlichen Regenfällen für viele Hausbesitzer mittlerweile zur Gewohnheit geworden.
Außer jahrelangem Nichtstun gibt es aber einen weiteren Grund für die Zerstörungen im Kanalsystem. über die Jahre haben der Austausch von Haushaltsgeräten mit geringerem Wasserverbrauch und Toiletten mit Sparspülungen dazu geführt, dass immer weniger Wasser eingeleitet wird, das die Kanalisation zur Selbstreinigung benötigt. So führt der geringere Durchfluss zu Ablagerungen. Diese blockieren den Ablauf und bieten Pflanzen Raum zum Wachsen. Die Wurzeln der Pflanzen brechen zusätzlich die Rohre auf, das Kanalbett wird ausgespült, Erdreich und Kies gelangen in die Kanalisation und verstärken den Effekt. In der Gegenrichtung tritt Abwasser aus und versickert Richtung Grundwasser.
Diese Schäden müssen nun stadtweit beseitigt werden. Hierfür ist eine vollständige Sanierung des Kanalsystems inklusive der Hausanschlüsse notwendig. Vorreiter war hier im vergangenen Jahr die Stellwerkstraße mit einigem Unmut und erheblichen Kosten für die Anwohner. Die Planung für die Banatstraße läuft gerade an.

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass laut Abwassersatzung der Stadt Moosburg die Hausanschlüsse im öffentlichen Grund bis zur unmittelbaren Einmündung in den Kanalisationshauptstrang in der Verantwortung der Hauseigentümer liegen. Diese Regelung, die nicht nur bei der Sanierung, sondern auch bei Neuanschlüssen, im Betrieb und bei Störungen die betroffenen Hauseigentümer teuer kommt ist ein Anachronismus, den man in vielen Gemeinden nicht mehr findet. Es ist den Kommunen gesetzlich frei gestellt, dass die Zuleitung bis zum Revisionsschacht zur Kanalisation gehört und damit von der Gemeinde betrieben wird. Die Verantwortung für Kosten, die der Hauseigentümer direkt und vollständig selbst zu tragen hat, beginnt erst an der Grundstücksgrenze. Sämtliche Maßnahmen in öffentlichen Flächen sind von der Gemeinde zu tragen. In Moosburg dagegen werden die Hauseigentümer für Schäden außerhalb ihres Grundstücks zur Kasse gebeten.
Bei einem Rohrbruch in der Straße muss der Grundbesitzer den Schaden als Regieleistung selbst beheben lassen, obwohl er nicht der Verursacher ist. Hauseigentümer an Straßen mit viel Verkehr oder vielleicht sogar Schwerlastverkehr, büßen für diesen doppelt. Nicht nur, dass sie den Lärm aushalten müssen, sie zahlen auch für die dadurch entstandenen Schäden. Bestes Beispiel ist die Stellwerkstraße. Hier war jedem klar, dass diese Straße spätestens nach der Fertigstellung der BayWa-Unterführung komplett zerstört sein würde. Während die BayWa-Unterführung gebaut wurde, war das Fahrzeugaufkommen trotz der Umleitungsbeschilderung deutlich angestiegen, inklusive Schwerlastverkehr. Da der Kanal, wie in der ganzen Stadt nicht in der Mitte der Straße verläuft, hatten die Eigentümer, deren Zuleitung fast die gesamte Straße queren muss, besonders hohe Kosten. Auch im Fall von Rohrleitungsbrüchen in der Straße, sind diese Hauseigentümer wieder diejenigen, die zur Kasse gebeten werden, nur weil sie das Pech haben, das der Kanal unter der anderen Straßenseite verläuft. Auf diese Ungerechtigkeit weisen die UMB seit Jahren hin und fordern die in vielen Gemeinden schon übliche Regelung einzuführen, dass die Verantwortung für den Hauseigentümer erst an seiner Grundstücksgrenze beginnt. Nicht nur in Freising ist dies seit langem so geregelt, dort lässt man seit über 10 Jahren niemanden Anderen als die durch die Stadt beauftragten Instandsetzungsunternehmen am Kanalsystem überhaupt arbeiten, um eine durchgängige bauliche Qualität in allen Bereichen der Kanalisation zu erreichen. Dadurch werden nebenbei die Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen niedriger und gerechter verteilt, weil sie nicht als Regieleistung durchgeführt werden müssen, sondern über einen Wartungsvertrag abgerufen werden könnten. Für diese Regelung im Sinne der Bürger ist der Moosburger Stadtrat seit Jahren nicht zu gewinnen.

Ein weiterer Aspekt der Abwassersatzung bedarf dringend der Anpassung. Die Gebührensatzung der Abwassersatzung der Stadt Moosburg ist rechtswidrig. Eine einheitliche Entgeltregelung, die nicht zwischen Haushaltsabwasser, dem eigentlichen Schmutzwasser und Oberflächenwasser unterscheidet ist seit mehreren Jahren rechtlich unzulässig. Die Übergangsfristen für die Gemeinden dies in Ihren Gebührensatzungen umzusetzen sind längst abgelaufen. Dies ist ein weiteres Beispiel mit welcher hohen Kompetenz die Verantwortlichen im Rathaus und in der Geschäftsführung der Kläranlagen GmbH ihre Aufgaben wahrnehmen. Es ist eigentlich überflässig zu erwähnen, dass Freising oder sogar Bruckberg entsprechende Satzungsänderungen längst umgesetzt haben, nur in Moosburg feiern wieder einmal Unfähigkeit und Unwissenheit glorreich Hochzeit. Aufgrund dieses Umstandes kann jeder einzelne Moosburger Gebührenzahler mit einem Einspruch gegen seinen Abwasserbescheid die Satzung kippen und die Stadt in ernsthafte Schwierigkeiten bringen.
Auch hier ist die Stellwerkstraße ein perfektes Beispiel, wie es nicht gehen kann. Die Eigentümer wurden verpflichtet, das Abwasser und das Oberflächenwasser in getrennten Systemen abzuleiten, wobei das Oberflächenwasser auch in eine Versetzgrube geleitet werden durfte. Hiefür fehlt in der Moosburger Gebührensatzung die rechtliche Grundlage. Die beiden Ableitungssysteme werden aber im Sammler unter der Straße wieder zusammengeführt, genauso wie das Oberflächenwasser der öffentlichen Flächen,für die die Stadt verantwortlich ist. Dies lässt weder die Abwassersatzung noch die Gebührensatzung zu, weil hier nicht zwischen diesen Abwasserarten unterschieden wird. Außerdem, welchen Zweck haben die getrennten Ableitungen auf Privatgrund, wenn es weiterhin nur ein gemeinsames Kanalsystem gibt? Auch hier werden nur unnötige Kosten für die Hauseigentümer erzeugt, ohne dass ein Nutzen entsteht.

Die UMB sind daher bei entsprechender Resonanz aus der Bevölkerung bereit, einen Bürgerantrag zu initiieren, mit dem Ziel:

  • Übernahme sämtlicher Kanalisationsleitungen und -bauwerke unter öffentlichen Verkehrsflächen bis zum Übergang in Privatgrundstücke in die Betriebsverantwortung der Stadt Moosburg bzw. der Kläranlage Moosburg GmbH
Dieses Thema wirkt sich auf jeden Grundstückseigentümer in Moosburg aus und die Umsetzung dieser Forderung liegt im Interesse jedes Einzelnen. Daher gehen wir davon aus, dass unsere Initiative auf breite Resonanz stoßen wird und haben eine eigene email-Adresse kanalisation@umb-moosburg.de eingerichtet. Hierüber können auch Unterschriftenlisten angefordert werden. Diese stehen auch auf unserer 'Download'-Seite zur Verfügung.
 
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Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr

'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags- und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“ zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre 2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.

Moosburg, den 04.03.2012

Ihr Erwin Köhler

von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:

Transparenz schafft Vertrauen

Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet, wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag (26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen, stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss. Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.

Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.