| |
|
Moosburg, 11.05.2005 (mh)
Nachdem in der letzten Sitzung des Stadtrats die Empfehlung für die Verwendung des Bilanzergebenisses und die
Entlastung des Aufsichtsrats der Kläranlage Moosburg GmbH wegen fehlender Unterlagen und eklatanten Mängeln bei
den vorgelegten Berichten vertagt worden war, lag zur Sitzung am Montag , den 09.05.2005 der vollständige Bericht
des Wirtschaftsprüfers vor.
|
Der Geschäftsführer der Kläranlage Moosburg GmbH Stadtkämmerer Hans Walther erläutert entsprechend seinen Lagebericht
2003. Der Jahresabschluss mit Anhang und den weiteren Anlagen ist vom Wirtschaftsprüfer Norbert Power - Feitz
geprüft und für in Ordnung befunden worden. Walther führt aus, daß in Folge einer Optimierungsanalyse in 2004
für 511.000 Euro in eine Schlammtrockungsanlage investiert wurde.
StR. Neumaier weist darauf hin, daß in früheren Beratungen die Anschaffung dieser Anlage als unwirtschaftlich
abgelehnt worden war. Hr. Walther erklärt, daß die Investition von damals angebotenen 900 T auf nunmehr 500 T
reduziert werden konnte. Außerdem haben sich die Entsorgungskosten für den resultierenden Klärschlamm ebenfalls
erhöht, so daß eine Amortisation bereits nach vier Jahren erfolgt sein wird. Allerdings wird dies wieder dadurch
in Frage gestellt, daß Kläranlagenaufsichtsrat Vogg etwas später verlautbart, daß für den Betrieb der Anlage
fremder Klärschlamm aufgekauft wird.
Offen bleibt nur, warum wird Klärschlamm dazugekauft, anstatt die entsprechende Kapazität der Anlage zu
verkaufen, um damit Erlöse zu erzielen?
StR Köhler zeigt sich bezüglich des auf sein Drängen vorgelegten Berichts zufrieden, bittet aber darum, daß in
Zukunft die Wirtschaftsprüfung gemäß Satzung wie für eine große Kapitalgesellschaft und nicht, wie aktuell
satzungswidrig für eine kleine Kapitalgesellschaft erfolgt, für die wesentlich weniger strenge Vorgaben erfüllt
werden müssen. Dennoch wird man der Ergebnisverwendung zustimmen, und wünscht sich für die nächsten Jahre die
ordnungsmäßige Erstellung von Wirtschafts- und Finanzplänen, um eine nachvollziehbare Grundlage für die Entlastung
des Aufsichtsrats zu haben.
Der Stadtrat empfiehlt daraufhin der Gesellschafterversammlung einstimmig den Jahresüberschuß in das nächste Geschäftsjahr
zu übertagen.
Zu Beginn der Beratung zum Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 beantragt
StR Köhler erneut die Vertagung, wegen des Fehlens des Wirtschafts- und Finanzplans für das Geschäftsjahr
2004, der lt. Satzung bis zum 30. November 2003 zu erstellen gewesen wäre. Die Erste Bürgermeisterin gesteht die
Fehler der Vergangenheit ein, dehnt diese aber auf die Amtszeit ihres Vorgängers Anton Neumaier aus, der sich auf
eine angebliche Blockadehaltung der damaligen Opposition zurückzieht. Allerdings hält Frau Meinelt die Nachreichung
der Unterlagen für die Entlastung der Aufsichtsräte für das Jahr 2003 für überflüssig. Ohne diese, so Köhler existiert
aber keine Grundlage auf der die Aufsichtsräte entlastet werden könnten.
Nachdem die Diskussion, durch ein etwas unkollegiales Verhalten des CSU-Fraktionsvorsitzenden Vogg provoziert, der
während des Redebeitrags von Köhler eine Privatunterhaltung mit dem Geschäftsführer der Kläranlage Hans Walther führt,
droht ins Persönliche abzugleiten, gibt Vogg zu verstehen, daß es jedes Jahr einen Wirtschaftsplan gegeben habe. Diese
Berichte seien allerdings bisher nur an die Aufsichtsräte verteilt worden, aber nicht an die Stadträte, die sie aber
für die Entlastung des Aufsichtsrats benötigt hätten. Daraufhin verspricht Frau Meinelt den Wirtschaftsplan 2005 für
eine der nächsten Stadtratssitzungen.
Es stellt sich dann aber die Frage, warum wurden diese bisher dem Stadtrat vorenthalten, wenn sie rechtsmäßig erstellt wurden?
StR Köhler führt detailliert seine Forderungen gemäß Artikel 94 der Bayrischen Gemeindeordnung vom 24. April 2001
bezüglich des vorzulegenden Wirtschaftsplans, bestehend aus einem Erfolgs-, Vermögens-, Finanz- und Stellenplan auf
und bis wann diese vorgelegt werden müssen, um den einschlägigen Bestimmungen gerecht zu werden. Außer dem Wirtschaftsplan
vermisst er den lt. Gemeindeordnung zu erstellenden Beteiligungsbericht, in den jeder Einsicht nehmen kann. Dies ist
zusätzlich ortsüblich bekannt zu machen.
Nachdem Köhlers Antrag auf Vertagung bis zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen gegen die Stimmen der UMB mit 18:2 Stimmen
abgelehnt wurde, wird die Entlastung des Aufsichtsrats ohne nachvollziehbare Bewertungsgrundlagen gegen die Stimmen der UMB
mit 18:2 beschlossen.
|
|
|
| Mitgliederwerbung |
 |
| UMB-Blog |
 |
| Meinungs-Forum |
 |
| Gebührenrechner |
 |
|
Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr
'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen
des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags-
und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“
zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird
die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer
ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre
2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage
erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die
überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung
gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht
zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine
Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier
im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.
Moosburg, den 04.03.2012
Ihr Erwin Köhler
|
|
von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:
Transparenz schafft Vertrauen
Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet,
wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger
Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem
anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag
(26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen,
stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss.
Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es
nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht
um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist
auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren
vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer
der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit
von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat
vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.
Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu
beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen
Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb
man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.
|
|