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Grundstücksgeschäfte der Stadt Moosburg
Verträge schwebend unwirksam
Stadtrat will Vorgänge um die Dienste eines Immobilienmaklers prüfen
Moosburg, 11.11.2004 (mh) Der Bayrische Kommunale Prüfungsverband hatte festgestellt, daß die Tätigkeit des Hr. Hubert Hagl als Immobilienmakler für die Stadt Moosburg in diesem Umfang durch einen Stadratsbeschluss hätte gedeckt sein müssen. Der Maklervertrag ist nun schwebend unwirksam. Es gäbe nun zwei Möglichkeiten, entweder die Tätigkeit werde rückwirkend genehmigt oder die durch ihn zustande gekommenen Zahlungen an Hagl würden mit der Konsequenz der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten rückabgewickelt bzw. das Makler-Honorar von der Stadt zurück gefordert werden.
Karl Vogg, CSU Fraktionssprecher wirft Neumaier bzgl. dieser Vorgänge, die in dessen Amtszeit als Bürgermeister fallen Eigenmächtigkeit vor, weil der Stadtrat zu keinem Zeitpunkt darüber informiert wurde, daß Herr Hagl Honorare erhält. Anton Neumaier unterstellt Josef Birnkanmmer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses politische Motivation, weil die Vorwürfe erst jetzt kommen. Birnkammer und Dollinger halten dem entgegen, daß der RPA zur Amtszeit Neumaiers so massiv behindert wurde, daß es nie zu einem Bericht gekommen ist. Die Zeit seit der letzten Kommunalwahl, sei allein dafür benötigt worden, die Untersuchungen des damaligen RPA zu sichten und zu prüfen. Birnkammer weist darauf hin, daß der frühere RPA bis zu 43 Monate auf einzelne Unterlagen gewartet habe. Neumaier entgegnet, daß er die Honoraransprüche für die Maklertätigkeit mit dem Landratsamt Freising besprochen habe, das empfohlen habe, die vom Makler vorgeschlagene Reduzierung auf 1,5 % entgegen den üblichen 3 % zu akzeptieren.
Frau Meinelt hält die mit den Grundstückbesitzern abgeschlossenen Verträge nicht für das 'Gelbe vom Ei' und äußert ihr befremden darüber, daß die Maklertätigkeit nicht unmittelbar nach dem Bekanntwerden von Honorarforderungen von Neumaier im Stadtrat behandelt wurde. Martin Pschorr, Fraktionschef der SPD fordert eine Stellungnahme vom damaligen Grundstücksreferenten Gerd Selig (FW), der sich nicht aus der Verantwortung stehlen könne und wirft dem RPA schlampige Arbeit vor. Er geht davon aus, daß der Stadtrat bei einer zeitnahen Behandlung der Maklertätigkeit diese auch beschlossen hätte. Allein dieses Versäumnis wirft er Neumaier vor. StR. Beubl spricht sich für eine pragmatische Vorgehnsweise aus, den Vorgang zu 'heilen' und die Maklertätigkeit nachträglich zu genehmigen. Zweiter Bürgermeister Ludwig Kieninger bewertet die ausgehandelten Grundstrücksverträge bei genauer Prüfung als eher hinderlich für die Ziele der Stadt Moosburg gerade in Bezug auf die Westumfahrung und ein zukünftiges Baugebiet 'Amperauen'. Er spricht sich für eine Überprüfung der Erfolgsaussichten für eine Rückforderung der Maklerhonorare aus bevor geklagt wird.
Erwin Köhler (UMB) hält Neumaier vor, daß er die Angelegenheit nicht durch den Stadtrat beschliessen ließ. Er sieht sich nicht in der Lage, nachträglich etwas zu genehmigen, worüber er nicht informiert wurde und dass bedeutend schwerer wiege, dass die Tätigkeit von Hagl für die Stadt einen erheblichen finanziellen Schaden darstellen könne. Während StR. Hofer, der selbst Anwalt ist vorschlägt, das Wirken und die Verträge des Maklers juristisch zu bewerten, möchte StR. Held wissen, ob die Dienste des Maklers auch im Zusammenhang mit dem Baugebiet 'Alte Thalbacher Straße I' genutzt wurden, was bejaht wurde.
Josef Dollinger, Fraktionssprecher der Freien Wähler wirft Neumaier die Zahlung von ca. 93.000 DM an Hr. Hagl ohne Stadtratsbeschluß vor. Neumaier widerspricht seiner Darstellung, daß auch ohne die Tätigkeit des Maklers die Angelegenheiten durch die Verwaltung zu stemmen gewesen wären. Birnkammer möchte von Neumaier wissen, ob es mit Hr. Hagl einen Vertrag gab. Er kann sich nicht vorstellen, daß die Stadt diese Summe ohne Vertrag gezahlt hat. Beubl geht daher davon aus, daß das Honorar über einen längeren Zeitraum in kleineren Beträgen gezahlt wurde.

Der Stadtrat beschließt mit 21:2 Stimmen, daß für die Grundstücksangelegenheiten keine Beauftragung eines Maklers erforderlich war und genehmigt den schwebend unwirksamen Vertrag nicht. Dem zur Folge müssten die gezahlten Maklergebühren zurückgefordert werden. Es ist vorab zu klären, ob und inwieweit die Kosten eines möglichen Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sollte Rechtsschutz gegeben sein, ist ein Anwaltsbüro zu beauftragen. Dem Stadtrat ist zu berichten.

Was passiert mit den vermittelten Grundstücksverträgen

Die Verträge sind lt. Stellungnahme des Bay. Komm. Prüfungsverbandes nicht schwebend unwirksam. Es sei nicht zwingend erforderlich, die einzelnen Notariatsurkunden nach deren Unterzeichnung dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. Der Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 1990 sei ausreichend. Dagegen wirft ein von keinem der Anwesenden zweifelsfrei zu deutendes Gutachten der Anwaltskanzlei Labbe zum Inhalt der Verträge zahlreiche weitere Fragen auf. StR. Held will aufgrund der Komplexität vertagen und den Anwalt zur Beratung einladen und wird von Erwin Köhler unterstützt. Köhler moniert fehlende Unterlagen, auf die im Gutachten mehrfach Bezug genommen wird. Die Bürgermeisterin sagte eine umgehende Nachlieferung zu.

Der Antrag auf Vertagung wurde mit 16:7 Stimmen angenommen.

Auf Anfrage aus der Mitte des Stadtrats wurde Einigkeit darüber erzielt, dass zum weiteren Vorgehen bezüglich der Grundstücksangelegenheiten 'Feldkirchner Au' so bald als möglich eine nichtöffentliche SR-Sitzung mit dem Anwalt stattfinden soll, um mit ihm alle offenen Fragen - auch datenschutzrelevante - erörtern zu können. Die Entscheidung soll in einer folgenden öffentlichen SR-Sitzung fallen.

 
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Nächste Runde im Streit um Kanalgebühr

'Bangemachen gilt nicht', sagte mein Anwalt zu den hilflos anmutenden Einschüchterungsversuchen des von der Stadt Moosburg beauftragten Anwalts Guido Morber.
Fakt ist, dass die Stadt nicht nur für die Gebührenbescheide 2009 keine rechtsbeständige Beitrags- und Gebührensatzung besitzt. Somit bleibt ihr nur die Möglichkeit die „streitgegenständlichen Bescheide“ zurück zu ziehen, oder das Verfahren vor Gericht weiter in die Länge zu ziehen. In beiden Fällen wird die Stadt den Musterprozess verlieren mit der Folge, dass ich und die damaligen Widerspruchsführer ihre Abwassergebühren des Jahres 2009 von der Stadt zurück erhalten werden.
Die selbe Rechtslage gilt für die Bescheide der Jahre 2010 und 2011. Gegen meine Bescheide der Jahre 2010 und 2011 habe ich bereits termingerecht Widerspruch eingelegt und ich werde rechtzeitig Klage erheben. Damit biete ich allen Moosburgerinnen und Moosburgern nun ein Musterverfahren gegen die überhöhten Abwassergebühren 2011 an. Das heißt, wer rechtzeitig innerhalb eines Monats seit Zustellung gegen seinen kürzlich ergangenen Gebührenbescheid für 2011 Widerspruch einlegt, braucht selbst nicht zu klagen. Sie/Er wird ohne eigenes finanzielles Risiko nach Abschluss meines Musterverfahrens seine Abwassergebühren von der Stadt zurück bekommen. Ein geeignetes Widerspruchsformular finden Sie hier im Leitartikel oder auf der 'Download'-Seite und bei Bedarf auch in Papierform bei mir auf Anfrage.
Bitte die Monatsfrist beachten: die meisten Bescheide sind Mitte Februar versandt worden.

Moosburg, den 04.03.2012

Ihr Erwin Köhler

von der Redakteurin des Freisinger Tageblatt Andrea Schillinger-Fuchs am 01.07.2006:

Transparenz schafft Vertrauen

Ist es wirklich so nervenaufreibend, wenn sich ein Bürgervertreter in eine komplizierte Materie einarbeitet, wenn er die Dinge hinterfragt und um mehr Transparenz bittet? Nichts anderes macht Erwin Köhler im Moosburger Stadtrat. Lorbeeren erntet er dafür nicht. Von den einen wird Köhler belächelt, von den anderen als extrem anstrengend empfunden, wegen seiner zeitraubenden Fragen. Konkretes Beispiel: die Stadtratssitzung am Montag (26.06.2006 Anm. d. UMB). Zentrales Thema: die Kläranlage Moosburg. Ohne an dieser Stelle auf Zahlen einzugehen, stellt sich schon irgendwann die Frage, warum Erwin Köhler in der Sache so gegen Windmühlen kämpfen muss. Schließlich zeigt sich das Gremium des Moosburger Stadtrates auch in anderen Punkten - Dingen, bei denen es nicht um Beträge in Millionenhöhe geht - oftmals sehr diskussionsfreudig. Dabei scheint es Erwin Köhler nicht um mehr Mitspracherecht zu gehen, sondern um mehr Informationen, eine größere Transparenz - für alle. Das ist auch im Sinne der Moosburger Bürger. Die nämlich wollen mit Sicherheit auch im Detail wissen, was mit ihren vielzitierten Steuergeldern geschieht. Vertrauen zum Aufsichtsrat hin oder her: Dem Geschäftsführer und Kämmerer der Stadt Moosburg in Personalunion, Hans Walther, müsste es doch eigentlich am Herzen liegen, die öffentlichkeit von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen, anstatt die Bürger mit dünnen Informationen, mit denen der Stadtrat vor Köhlers ständigem Nachhaken gefüttert worden ist, zu verunsichern.

Es gibt nichts zu vertuschen in Sachen Kläranlagen Moosburg GmbH - das werden die Aufsichtsräte nicht müde, zu beteuern. Doch ohne dem Aufsichtsrat seine Arbeit wegnehmen zu wollen: Es ist die Aufgabe jedes einzelnen Stadtrats, alles genau wissen zu wollen. Mehr Transparenz, mehr Vertrauen. Und das gute Gefühl zu wissen, weshalb man bei der Entlastung des Aufsichtsrates die Hand gehoben hat.